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Allgemeine Verkaufsbedingungen – Januar 2024

Allgemeine Verkaufsbedingungen - Januar 2024

1. Anwendbarkeit:

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren durch Zain One, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle bereits bestehender Allgemeiner Einkaufsbedingungen haben diese Bedingungen beim Zustandekommen eines Kaufvertrages nach saudi-arabischem Recht Vorrang.

2. Auftragsbestätigung:

Die von Zain One ausgestellte Auftragsbestätigung stellt eine verbindliche Bestätigung der Bestellung des Kunden dar, in der die Lieferbedingungen, einschließlich der Preise, aufgeführt sind. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt kein schriftlicher Widerspruch des Kunden, so gelten diese Bedingungen als angenommen.

3. Änderungen und Annullierungen:

Alle Kosten, die durch vom Kunden veranlasste Änderungen oder Stornierungen von bestätigten Aufträgen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden zu seinen Lasten.

4. produktspezifikationen und haftung:

Zain One garantiert, dass die Ware den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Spezifikationen entspricht. Die Haftung von Zain One ist strikt auf den Wert der Ware gemäß den Spezifikationen beschränkt, unter Ausschluss jeglicher Haftung für indirekte oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

5. Risiko der Verwendung:

Der Kunde übernimmt alle Risiken, die mit der Verwendung der Waren oder deren Weiterverkauf an Dritte verbunden sind.

6. Garantie und Reklamationen:

Die Garantiezeit für die Konformität des Produkts beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Lieferung an den Kunden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Zain One das Recht vor, jegliche Ansprüche abzulehnen. Reklamationen müssen mit detaillierten Beweisen belegt werden und die Ware muss unbenutzt, gelagert und angemessen geschützt bleiben, bis Zain One die Reklamation bewertet und akzeptiert. Eventuelle Transportschäden müssen sofort nach Erhalt dokumentiert und Zain One gemeldet werden. Andernfalls erlischt der Anspruch. Die Rückerstattung übersteigt nicht den Verkaufspreis abzüglich des aktuellen Schrottwertes, und eine Entschädigung für Produktivitätsverluste oder andere indirekte Kosten erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von Zain One.

7. Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Zain One.

8. Garantien und Kreditwürdigkeit:

Zain One behält sich das Recht vor, zur Absicherung eines Auftrages eine Zahlungsgarantie vom Kunden zu verlangen. Stellt der Kunde die geforderte Sicherheit nicht, kann Zain One vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten und gegebenenfalls den Vertrag kündigen.

9. Höhere Gewalt:

Keine der Parteien wird als vertragsbrüchig angesehen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen. Diese Bestimmung gilt nicht für bestätigte Aufträge, die bereits von Zain One hergestellt wurden. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Mobilmachung, Kriegshandlungen oder Sabotage, Revolutionen, Streiks, Aussperrungen, terroristische Anschläge, Rohstoffmangel, Stromausfälle, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, ungünstige Witterungsbedingungen oder andere äußere atmosphärische Phänomene, die zu Produktions-/Lieferungsunterbrechungen bei Zain One führen.

10. Zahlungsrückstände und Sicherheiten:

Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle Beträge, die Zain One geschuldet werden, einschließlich der aufgeschobenen Beträge, sofort fällig. Zain One behält sich das Recht vor, vor weiteren Lieferungen vom Kunden etwaige notwendige Sicherheiten oder Garantien zu verlangen. Wird die geforderte Sicherheit nicht geleistet, kann Zain One unbeschadet anderer Rechte das bestehende Vertragsverhältnis mit dem Kunden kündigen.

11. Verzugszinsen für überfällige Beträge:

Für überfällige Beträge fallen monatlich Verzugszinsen in Höhe des in Saudi-Arabien geltenden gesetzlichen Zinssatzes an.

12. Erstattung der von Zain One getragenen Kosten:

Der Kunde trägt alle Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, die Zain One bis zur Begleichung der Schuld entstehen. Darüber hinaus trägt der Kunde die Kosten für etwaige Garantien (einschließlich Korrespondenzunterlagen).

13. Rechtzeitige Lieferverpflichtung:

Zain One wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine rechtzeitige Lieferung wie bestätigt zu gewährleisten. Die Geltendmachung von Vertragsstrafen oder die Stornierung von Aufträgen wegen verspäteter Lieferung wird von Zain One abgelehnt.

14. Geltendes Recht und Gerichtsstand:

Die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegt saudischem Recht, und alle Streitigkeiten werden in Gassim, Saudi-Arabien, beigelegt.